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Gebäudeversicherung: Schäden durch Schneedruck vermeiden

29.01.2021 - In den vergangenen Tagen hat es gebietsweise heftig geschneit. Damit die Last des Schnees keine Schäden verursacht, müssen Versicherungsnehmer ihre Dächer rechtzeitig räumen.

Hohe Schneelasten können Dächer eindrücken und Gebäudeteile zum Einsturz bringen. Generell gilt es, das Risiko so gering wie möglich zu halten.

Dächer rechtzeitig räumen
Wenn das Gewicht des Schnees gefährlich für die Belastbarkeit des Daches wird, muss der Versicherungsnehmer sein Dach räumen lassen. Dies fällt unter die sogenannten Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung. Kommt es trotzdem zu Schäden durch Schneedruck, sind diese in der Gebäudeversicherung im Baustein „weitere Naturgefahren“ versichert.

Besondere Unterstützung für Kunden mit Wohngebäudeversicherung
Üblicherweise muss der Kunde die Kosten für die Beseitigung der Schneelast selber zahlen. Es gibt aber Sondersituationen, in denen z.B. in sehr kurzer Zeit, sehr viel Schnee fällt. Wenn dies der Fall ist, kann von behördlicher Seite die Räumung auch angeordnet werden. In diesen Fällen droht eine besondere Gefahr. Dafür übernimmt ERGO die Kosten im Rahmen der Wohngebäudeversicherung, wenn die „weiteren Naturgefahren“ mitversichert sind.

Vorsicht: Beim Räumen von Dächer passieren immer wieder schwere Unfälle.
Um Unfälle zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer Spezialisten beauftragen, wenn Schnee vom Dach entfernt werden muss. Fachfirmen und Einsatzorganisationen, wie z. B. die Feuerwehr, haben Erfahrung und die entsprechende Ausrüstung, um diese Aufgabe sicher zu erledigen.


Weitere Informationen
Produkte > Wohngebäude > Weitere Naturgefahren


Wichtig: Beim Neuabschluss oder Einschluss der “weiteren Naturgefahren“ gibt es Wartezeiten.